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NoSPAM
Unsere Regeln zum Versand von Newslettern ist einfach.
Sie dürfen nur Newsletter versenden wenn Ihre Empfänger folgende Vorraussetzungen erfüllen:
Double-Opt-In über die eigene WebseiteAlle Empfänger haben sich per Double-Opt-In Verfahren über ein Anmeldeformular auf Ihrer Webseite angemeldet. Um die Anmeldung zu beweisen ist ein Anmeldedatum und ggf. die IP-Adresse vorhanden.
Kauf einer Ware oder DienstleistungDie Empfänger haben eine Ware oder Dienstleistung erworben und wurden vor Erhebung der Daten auf folgenden Satz hingewiesen: "Die Verwendung Ihrer Daten für eigene werbliche Zwecke für ähnliche Waren und Dienstleistungen ist nicht ausgeschlossen. Sie können dieser Verwendung jederzeit widersprechen, ohne dass für den Widerspruch andere als Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen." Ein Hinweis in Ihren AGB ist NICHT zulässig.
Kontakt per VisitenkarteEmpfänger die Ihnen beispielsweise eine Visitenkarte überreichten und die Zusendung von E-Mail erwünscht haben. Sie benötigen in diesem Fall die Visitenkarte als Beweis.
Anmeldung per Offline FormularDie Empfänger haben offline ein Formular ausgefüllt. Der Wunsch nach E-Mail-Kontakt muss explizit durch die Markierung eines Häckchens bestätigt worden sein. Auch hier benötigen Sie das Formular als Beweis.
Co-RegistrierungEmpfänger die sich über ein Gewinnspiel angemeldet haben. Sie wurden bei der Anmeldung klar und deutlich mit Anschrift als Sponsor dieses Gewinnspiels genannt und der Teilnehmer wurde auf den Versand von E-Mails hingewiesen.
Es dürfen keine Newsletter versendet werden, wenn Ihre Empfängerdaten in eine der folgenden Kategorien fallen:
Gekaufte E-Mail AdressenDie E-Mail Adressen wurden bei einer anderen Firma gekauft. Diese Empfänger dürfen NICHT angeschrieben werden, da sie IHNEN keine Erlaubnis für die Zusendung von E-Mail gegeben haben. Auch wenn der Adress-Verkäufer Ihnen ein Zertifikat oder eine Kaufurkunde ausstellt, ist es verboten diese Daten zu verwenden.
Daten älter als 2 Jahre ohne zwischenzeitlichen KontaktEmpfänger-Daten die sich länger als 2 Jahre in Ihrem Besitz befinden und in dieser Zeit noch nie per E-Mail kontaktiert wurden, dürfen nicht benutzt werden.
Single-Opt-In VerfahrenEmpfänger haben sich über ein Formular angemeldet, haben keine E-Mail-Bestätigung mit Bestätigungslink erhalten und wurden sofort in den E-Mail Verteiler eingetragen. Ein Double-Opt-In Verfahren wurde nicht verwendet.
Adressen im Internet gesammeltE-Mail Adressen, die im Internet auf Webseiten als Kontaktmöglichkeit dargestellt werden, wurden kopiert.
Wenn Sie diese Regeln beherzigen, steht Ihnen ein erfolgreiches eMarketing ohne SPAM-Abmahnung zur Verfügung.
Beachten Sie auch hierbei unsere AGB
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